„Kein Volk sitzt in einer Versammlung zusammen, in der sie Allah nicht gedenken und nicht über Seinen Propheten Segenswünsche sprechen, ohne dass diese Versammlung für sie ein Verlust ist. Wenn Er will, bestraft Er sie, und wenn Er will, vergibt Er ihnen.“
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Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - überlieferte, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Kein Volk sitzt in einer Versammlung zusammen, in der sie Allah nicht gedenken und nicht über Seinen Propheten Segenswünsche sprechen, ohne dass diese Versammlung für sie ein Verlust ist. Wenn Er will, bestraft Er sie, und wenn Er will, vergibt Er ihnen.“
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Die Vorzüglichkeit der Versammlungen, in denen Allah - erhaben ist Er - und Sein Gesandter - Allahs Segen und Frieden auf ihm - erwähnt werden, und dass Versammlungen, in denen dies nicht geschieht, für ihre Teilnehmer am Tag der Auferstehung Versammlungen des Unheils sind.
Die erwähnte Warnung vor der Unachtsamkeit gegenüber dem Gedenken Allahs beschränkt sich nicht nur auf Versammlungen, sondern umfasst auch andere Situationen. An-Nawawi sagte: „Es ist verpönt, dass jemand einen Ort, an dem er gesessen hat, verlässt, ohne dort Allah - erhaben ist Er - zu gedenken.“
Das Bedauern, das sie am Tag der Auferstehung erfahren werden, kann entweder darin bestehen, dass ihnen Lohn und Belohnung entgehen, weil sie die Zeit nicht für den Gehorsam gegenüber Allah genutzt haben, oder darin, dass sie Sünde und Bestrafung erlangen, weil sie ihre Zeit mit Ungehorsam gegenüber Allah verbracht haben.
Diese Warnung gilt bereits dann, wenn diese Unachtsamkeit in erlaubten Dingen besteht. Wie ist es dann erst bei verbotenen Versammlungen, in denen üble Nachrede, das Übertragen von Gerüchten und anderes dergleichen stattfinden?!
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