‚Beneidet euch nicht gegenseitig, betrügt euch nicht gegenseitig durch Nennung eines höheren Preises vor anderen Kaufinteressenten ohne Kaufabsicht, hasst euch nicht, wendet euch nicht voneinander ab, macht euch nicht gegenseitig den Handel streitig (durch den Eingriff in eine laufende Kaufverhandlung, indem unaufgefordert über- oder unterboten wird) und seid Diener Allahs in Brüderlichkeit!
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Hadeeth text
Von Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: ‚Beneidet euch nicht gegenseitig, betrügt euch nicht gegenseitig durch Nennung eines höheren Preises vor anderen Kaufinteressenten ohne Kaufabsicht, hasst euch nicht, wendet euch nicht voneinander ab, macht euch nicht gegenseitig den Handel streitig (durch den Eingriff in eine laufende Kaufverhandlung, indem unaufgefordert über- oder unterboten wird) und seid Diener Allahs in Brüderlichkeit! Der Muslim ist der Bruder des Muslims. Er tut ihm kein Unrecht, lässt ihn nicht im Stich, lügt ihn nicht an und schätzt ihn nicht gering/erniedrigt ihn nicht. Die Gottesfurcht („Taqwa“) befindet sich hier - und er deutete drei Mal auf seine Brust -; es genügt für eine Person an Übel, ihren muslimischen Bruder gering zu schätzen. Der gesamte Muslim ist für den anderen Muslim unantastbar („haram“): sein Blut, sein Besitz und seine Ehre.‘“
Explanation
Benefits
Die Grundlage der Gottesfurcht ist die Kenntnis über Allah, die Furcht vor ihm und das Bewusstsein Seiner Beobachtung, die sich im Herzen befinden. Aus dieser Gottesfurcht resultieren die guten Taten.
Die äußerliche Abweichung deutet auf eine Schwäche der Furcht (vor Allah) im Herzen hin.
Die Untersagung, dem Muslim auf irgendeine Weise - sei es durch Worte oder Handlungen - zu schaden.
Es ist kein Neid, wenn der Muslim sich wünscht, wie jemand anderes zu sein - solange man sich nicht wünscht, dass die Gunstgabe des anderen verschwindet. Das wird als „Ghibtah“ bezeichnet und ist erlaubt. Sie hilft dabei, in den guten Dingen zu wetteifern.
Es liegt in der Natur des Menschen, dass er es nicht mag, wenn jemand ihn in den vorzüglichen Dingen übertrifft. Sollte er sich wünschen, dass diese Gunstgabe beim anderen verschwindet, handelt es sich um den tadelnswerten Neid. Wenn er sich wünscht, (in dieser Sache mit dem anderen) zu wetteifern, handelt es sich um die erlaubte Ghibtah.
Es gehört nicht zum (verbotenen) Überbieten des Verkaufs eines muslimischen Bruders, wenn man dem Käufer verdeutlicht, dass er bei seinem Kauf erheblich betrogen wurde. Vielmehr gehört das zum aufrichtigen Ratschlag, solange man dabei den guten Rat für den muslimischen Käufer beabsichtigt und nicht beabsichtigt, dem Verkäufer zu schaden - denn die Taten entsprechen den Absichten.
Es zählt auch nicht zum verbotenen Überbieten des Verkaufs eines muslimischen Bruders, wenn sich die beiden Handelspartner noch nicht geeinigt haben und der Preis noch nicht festgelegt wurde.
Der Hass um Allahs Willen fällt nicht unter den Hass, der in diesem Hadith untersagt wird, denn dieser Hass ist verpflichtend und gehört zu den festesten Bändern des Glaubens.
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