„Die Taten sind nur entsprechend der Absichten und jedem (Menschen) gebührt nur das, was er beabsichtigte.“
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Hadeeth text
Von 'Umar Ibn Al-Khattab - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: ‚Die Taten sind nur entsprechend der Absicht und jedem (Menschen) gebührt nur das, was er beabsichtigte. Wer also seine Auswanderung zu Allah und Seinem Gesandten vollzog, dessen Auswanderung ist zu Allah und Seinem Gesandten (und wird entsprechend vergolten); und wer seine Auswanderung für einen Teil (einen Vorteil) des diesseitigen Lebens unternimmt oder (für) eine Frau, um sie zu heiraten, so ist seine Auswanderung zu dem, zu dem er ausgewandert ist (und wird entsprechend bewertet).‘“
Und in einer Version bei Al-Bukhari heißt es: „Die Taten sind nur entsprechend der Absichten und jedem (Menschen) gebührt nur das, was er beabsichtigte.“
Explanation
Im Anschluss nannte er - Allahs Segen und Frieden auf ihm - ein Beispiel, um die Wirkung der Absicht bei äußerlich gleich erscheinenden Taten zu verdeutlichen: Wer, wenn er auswandert und seine Heimat verlässt, die Zufriedenheit seines Herrn sucht, der hat eine gesetzlich anerkannte Auswanderung vollzogen, die von ihm angenommen und für die er belohnt wird, da er eine aufrichtige Absicht hegte. Wer mit seiner Auswanderung einen diesseitigen Nutzen, wie Vermögen, Ansehen, Handelsgeschäfte oder eine Ehefrau beabsichtigt, wird für seine Auswanderung nichts als diesen Nutzen erhalten, den er beabsichtigt hat, und er wird keinen Anteil des Lohns und der Belohnung erhalten.
Benefits
Die Handlungen, durch die man sich Allah - mächtig und majestätisch ist Er - annähert, bringen keine Belohnung, wenn der Verpflichtete sie nur aus Gewohnheit verrichtet, bis er beabsichtigt, sich damit Allah zu nähern.
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